Damit Sie Ihre Vorteile, die für Sie durch eine Zusammenarbeit Ihres Zahnarztes mit TOPTEETH entstehen, besser einordnen können, möchten wir Ihnen zunächst kurz erklären, welche Zuschüsse Sie als Kassenpatient von Ihrer Krankenkasse zu erwarten haben.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für einen Zahnersatz der Regelversorgung einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss beträgt seit 1.Oktober 2020 60%, vorher 50%. Ist das Bonusheft (für Jährliche Untersuchung beim Zahnarzt) fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich dieser Zuschuss auf 70%, nach 10 Jahren auf 75%, bei Patienten mit Härtefallregelung 100%, unabhängig von regelmäßigen Zahnarztbesuchen.
Nun aber die Frage : Was versteht man unter Regelversorgung?
Sie haben als Kassenpatient Anspruch auf eine Versorgung mit Zahnersatz, wenn dies medizinisch notwendig ist (befundbezogen). Diese Versorgung umfasst zum Beispiel auch Zahnkronen, brücken und Prothesen. Ist eine Krone oder Brücke im Seitenzahngebiet notwendig, bezuschussen die Krankenkassen Nicht-Edelmetall als Regelversorgung im Frontzahnbereich Kronen und Brücken mit Teilverblendungen. Diese Versorgungen verfolgen das Ziel eine medizinisch notwendige Versorgung (zum Erhalt der Kau- und Sprechfunktion) zu gewährleisten, ästhetische Gesichtspunkte werden wenig oder gar nicht berücksichtigt. (Grundsatz : ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich). Wenn die Härtefallregelung für Sie angewandt wird(z.B. Geringverdiener), erhalten Sie diese Versorgungen kostenlos, also ohne eigene Zuzahlung.
Aber Sie haben die Wahl: Wenn Sie einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz wählen, zum Beispiel ästhetisch und funktionell hochwertige Brücken oder Kronen aus Zirkoniumdioxid (zahnfarbene Keramik), haben Sie Anspruch auf den gleichen Festzuschuss wie bei einer Regelversorgung, die darüber hinaus entstehenden Mehrkosten müssen Sie allerdings selber tragen.
Lassen Sie uns die Sachlage an einem einfachen Beispiel verdeutlichen:
Sie benötigen eine Brücke im Seitenzahnbereich (Brücken kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn ein oder mehrere fehlende Zähne festsitzend ersetzt werden sollen). Die von der Kasse zu 60 -75% bezuschusste Regelversorgung ist hier die Brücke aus Nicht-Edelmetall, also silberfarbener Stahl ohne Verblendung (s. Abb. 1). Der Zuschuss hierfür beträgt je nach Bonus ca. 480 Euro, dies deckt eben die genannten 60 Prozent der Kosten ab, sodass Sie als Patient mit einem Eigenanteil von ungefähr 330 Euro rechnen müssen. Entscheiden Sie sich allerdings für eine ästhetische Versorgung, wie eine zahnfarbene Keramikbrücke, tragen Sie die Mehrkosten selber, in diesem Fall entsteht eine Zuzahlung von circa 1300€, abhängig vom vereinbarten Zahnarzthonorar und Laborpreisen (in diesem Beispiel sind durchschnittliche
Honorarsätze (GOZ Faktor 3,0) und durchschnittliche, marktübliche deutsche Laborpreise veranschlagt).
Und hier setzt TOPTEETH an: Bei gleichem Zahnarzthonorar können Sie mit einer Beauftragung von TOPTEETH durch Ihren Zahnarzt je nach Importland 450€-650€ sparen. Dieses Beispiel zeigt das große Einsparungspotenzial ohne auf Qualität verzichten zu müssen.
Weitere Beispiele für Ihr enormes Einsparpotenzial haben wir unter dem Menüpunkt „unser Angebot” für Sie aufgelistet. Natürlich können wir Ihnen auch gerne jederzeit und unverbindlich ein alternatives Angebot zu Ihrem bestehenden Heil- und Kostenplan erstellen.
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