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Bonusheft beim Zahnarzt: So steigt Ihr Festzuschuss

Top Teeth Redaktion13 Min. Lesezeit
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Bonusheft beim Zahnarzt: Festzuschuss, Bonusstaffel und Eigenanteil im Überblick

Wer regelmäßig zur Zahnarztvorsorge geht und sein Bonusheft lückenlos führt, kann den GKV-Festzuschuss für Zahnersatz von 60 % auf bis zu 75 % anheben — das macht bei einer Brücke schnell mehrere Hundert Euro Unterschied. [DE] Der Basisfestzuschuss für Zahnersatz liegt bei 60 % der Regelversorgung (KZBV); nach 5 Jahren lückenloser Bonusheft-Dokumentation steigt er auf 70 % (AOK), nach 10 Jahren auf 75 % (VIACTIV). Wie die Bonusstaffel genau funktioniert, was bei einer Lücke passiert und wie sich der verbleibende Eigenanteil nach dem Festzuschuss weiter senken lässt — das erklärt dieser Artikel.

Wichtigste Punkte im Überblick

  • Das Bonusheft dokumentiert jährliche Zahnarztvorsorgeuntersuchungen und ist seit 1989 gesetzlich verankert (Gesundheitsreform-Gesetz, § 55 SGB V).

  • [DE] Ohne Bonus: 60 % Festzuschuss auf die Regelversorgung; nach 5 lückenlosen Jahren: 70 %; nach 10 Jahren: 75 % (KZBV; AOK).

  • Alle GKV-Mitglieder ab 12 Jahren haben Anspruch auf ein Bonusheft; Kinder ab 6 Jahren können bereits eingetragen werden.

  • Eine einzelne Lücke setzt die Bonuszählung vollständig zurück — das Heft kann danach aber neu aufgebaut werden.

  • Den nach dem Festzuschuss verbleibenden Eigenanteil können Versicherte durch die Wahl der Laboroption (DE-Labor, Europa-Labor oder China-Labor) weiter reduzieren.

Bonusstaffel im Überblick — Festzuschuss und Eigenanteil bei Regelversorgungskosten von 900 € (Krone)

Bonusstatus

Festzuschuss

GKV-Anteil (€)

Eigenanteil (€)

Keine Bonuseinträge

60 %

540 €

360 €

5 Jahre lückenlos

70 %

630 €

270 €

10 Jahre lückenlos

75 %

675 €

225 €

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  • Festzuschuss bis zu 75 % durch lückenloses Bonusheft — Beispiel: Bei einer Versorgung für 900 € Regelversorgungskosten sind das bis zu 135 € mehr GKV-Beteiligung gegenüber dem Basissatz.

  • Eigenanteil weiter senken durch Laborwahl nach deutschen Standards — Top Teeth vermittelt Zahnersatz aus Laboren aus dem europäischen Ausland sowie auch China, alle unsere Partnerlabore arbeiten nach deutschen Standards.

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Was ist das Bonusheft beim Zahnarzt?

Das Bonusheft ist ein offizielles Nachweisheft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in dem regelmäßige Zahnarztvorsorgeuntersuchungen dokumentiert werden. Eingeführt wurde es 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz — mit dem Ziel, GKV-Versicherte gezielt zur Prävention anzuhalten. Der Anreiz ist finanzieller Natur: Wer das Heft lückenlos führt, erhält bei späterem Zahnersatz einen erhöhten Festzuschuss. Das Bonusheft ist damit kein reines Verwaltungsdokument, sondern ein direkter Kostenhebel, der den Eigenanteil bei Kronen, Brücken oder Prothesen messbar senkt (KZBV; meindentist.de).

Die Logik dahinter ist schlicht: Wer regelmäßig zur Kontrolluntersuchung geht, beugt teuren Erkrankungen vor — und erhält dafür eine höhere staatliche Beteiligung am Zahnersatz. Der Bonus verfällt sofort, sobald auch nur ein einziges Kalenderjahr ohne Stempel bleibt.

Gesetzliche Grundlage und Geschichte seit 1989

Die Einführung des Bonushefts im Jahr 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz war Teil einer breiteren Neuausrichtung der GKV: Leistungen sollten stärker an Eigenverantwortung geknüpft werden. Zahnärztliche Vorsorge galt als steuerbar — anders als viele andere Erkrankungen. Der Gesetzgeber setzte deshalb auf einen Bonus-Malus-Mechanismus: Wer nachweislich vorbeugt, zahlt weniger Eigenanteil (meindentist.de; KZBV).

Über die Jahrzehnte wurde das System mehrfach angepasst. Eine wesentliche Änderung trat im Oktober 2020 in Kraft: Die Festzuschüsse für Zahnersatz wurden erhöht, was den Basiszuschuss und die Bonusstufen stärkte (meindentist.de). Seither gilt dieser erhöhte Stand als Status quo; Stand 2026 ist keine weitere gesetzliche Anpassung der Zuschussstufen bekannt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 55 SGB V, der die Festzuschüsse und ihre Staffelung durch das Bonusheft regelt.

Wer hat Anspruch auf ein Bonusheft?

Alle GKV-Mitglieder ab 12 Jahren haben gesetzlichen Anspruch auf ein Bonusheft (ERGO). Die Zahnarztpraxis gibt es aus — oder die Krankenkasse stellt es auf Anfrage bereit, telefonisch oder über das Kundenportal. Kostenlos. Wer noch kein Bonusheft hat, kann jederzeit damit beginnen; die Bonuszählung startet mit dem ersten Jahresstempel.

Kinder ab 6 Jahren können bereits in das IP-Programm (Individualprophylaxe) aufgenommen werden und erhalten Einträge ins Bonusheft. Bis zum 18. Lebensjahr sieht die GKV mindestens zwei IP-Untersuchungen pro Jahr vor, die vollständig übernommen werden (meindentist.de). Wer ab dem sechsten Lebensjahr lückenlos dabei ist, hat theoretisch schon mit 11 Jahren die erste Bonusstufe von 70 % erreicht — und die maximale Stufe von 75 % mit 16 Jahren.

Privatversicherte haben keinen Anspruch auf ein Bonusheft nach dem GKV-Modell; für sie gelten die Bedingungen ihrer privaten Krankenversicherung. Das GKV-Bonusheft ist ausschließlich an die gesetzliche Mitgliedschaft gekoppelt.

Die Bonusstaffel: Wie der Festzuschuss von 60 % auf 75 % steigt

Der Festzuschuss der GKV für Zahnersatz bezieht sich stets auf die Regelversorgung — das ist die medizinisch notwendige und wirtschaftliche Standardbehandlung, die für jeden Befund bundesweit festgelegt ist. [DE] Der Basiszuschuss ohne Bonusnachweis liegt bei 60 % dieser Regelversorgungskosten (KZBV). Wer das Bonusheft lückenlos führt, erhält in zwei Stufen einen höheren Zuschuss.

Zwei Punkte werden dabei häufig missverstanden. Erstens: Der Festzuschuss deckt nur die Regelversorgung ab, nicht den tatsächlichen Behandlungspreis. Wer eine höherwertigere Versorgung wählt, trägt die Preisdifferenz stets selbst — unabhängig vom Bonusstatus. Zweitens: Der Bonus erhöht den Zuschuss in Prozentpunkten, nicht in einem festen Eurobetrag. Was das in absoluten Zahlen bedeutet, zeigen die folgenden Abschnitte.

Basisfestzuschuss: 60 % ohne Bonus

Ohne jegliche Bonuseinträge beträgt der GKV-Festzuschuss 60 % der Regelversorgungskosten. Das ist der gesetzliche Mindestbeitrag für alle GKV-Mitglieder ab 12 Jahren — unabhängig davon, ob jemals eine Zahnarztvorsorge wahrgenommen wurde oder das Bonusheft leer ist (KZBV). Der Basisanspruch entsteht allein durch die GKV-Mitgliedschaft.

Bei e Regelversorgungskosten von 900 € bedeutet das: Die Kasse übernimmt 540 €, der Versicherte trägt 360 € Eigenanteil. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt — und lässt sich durch lückenlose Bonusheft-Führung und durch die Wahl der Laboroption erheblich senken.

Nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 70 %

[DE] Hat der Versicherte in fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils mindestens eine Zahnarztvorsorgeuntersuchung nachgewiesen, steigt der Festzuschuss auf 70 % der Regelversorgungskosten (AOK; BARMER). Das sind 10 Prozentpunkte mehr als ohne Bonus — und bei einer Versorgung mit 900 € Regelversorgungskosten eine Einsparung von 90 € gegenüber dem Basissatz.

Fünf lückenlose Jahre sind eine überschaubare Zeitspanne, besonders wenn das Heft bereits in der Jugend angelegt wurde.

Nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge: 75 %

[DE] Die maximale Bonusstufe wird nach 10 lückenlosen Kalenderjahren der Zahnarztvorsorge-Dokumentation erreicht: ein Festzuschuss von 75 % der Regelversorgungskosten (VIACTIV; ERGO). Das ist die höchste gesetzlich vorgesehene GKV-Beteiligung am Zahnersatz. Nach dem Erreichen dieser Stufe bleibt sie zeitlich unbegrenzt bestehen, solange das Bonusheft weitergeführt wird — eine einzige Lücke würde den Status jedoch zurücksetzen.

Die Differenz zwischen 60 % und 75 % beträgt 15 Prozentpunkte. Bei Regelversorgungskosten von 900 € entspricht das einer Mehrbeteiligung der Kasse von 135 € — allein durch lückenlose Vorsorgedokumentation, ohne jede weitere Maßnahme. Bei einer Versorgung mit 2.100 € Regelversorgungskosten wächst die Differenz beispielsweise auf 315 €.

Was der Festzuschuss konkret bedeutet — und was er nicht deckt

Der GKV-Festzuschuss deckt ausschließlich die Kosten der Regelversorgung — nicht den tatsächlichen Preis der erbrachten Behandlung. Regelversorgung ist die jeweils für einen Befund bundesweit standardisierte und als ausreichend sowie wirtschaftlich geltende Zahnersatzform. Erbringt der Zahnarzt eine höherwertigere Versorgung — etwa eine vollkeramische Krone statt einer Metallkrone —, trägt der Versicherte die Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung vollständig selbst, unabhängig vom Bonusstatus.

Der Festzuschuss deckt keine Implantatkosten ab. Das Implantat selbst — also der chirurgische Eingriff und das Titan-Schraubelement — ist nicht Bestandteil der Regelversorgung; die GKV beteiligt sich daran grundsätzlich nicht. Was der Festzuschuss beim Zahnersatz auf Implantaten abdecken kann, ist der festsitzende Aufbau (z. B. eine Krone auf dem Implantat) — unter bestimmten Befundvoraussetzungen. Der Bonusheft-Bonus wirkt also auch hier, aber nur auf diesen Teil der Versorgung.

Häufige Entscheidungsfragen zum Bonusheft

  • Ich brauche sofort Zahnersatz und habe kein lückenloses Bonusheft — welche Laboroption senkt meinen Eigenanteil am stärksten? Ohne Bonusnachweis gilt der Basissatz von 60 % Festzuschuss. Der verbleibende Eigenanteil lässt sich durch die Wahl eines günstigeren Labors senken — insbesondere unser chinesisches Partnerlabor kann den Eigenanteil erheblich reduzieren, auch ohne Bonusstatus.

  • Mein Bonusheft hat eine Lücke — lohnt es sich, jetzt neu anzufangen? Ja. Eine Lücke bedeutet den Verlust des bisherigen Bonusstatus, nicht aber den dauerhaften Verlust des Anspruchs. Wer heute wieder mit der jährlichen Vorsorge beginnt, erreicht in 5 Jahren erneut 70 % Festzuschuss und in 10 Jahren 75 %.

  • Der Festzuschuss deckt ohnehin nur einen Teil ab — macht das Bonusheft wirklich einen merklichen Euro-Unterschied? Ja: Bei einer Versorgung mit 900 € Regelversorgungskosten beträgt die Differenz zwischen 60 % und 75 % Festzuschuss 135 €.

  • Gilt der erhöhte Festzuschuss auch, wenn ich Zahnersatz über Top Teeth aus einem China-Labor beziehe? Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Bonusstatus und der Regelversorgung; die Laborwahl beeinflusst nicht den GKV-Anteil, sondern den tatsächlichen Laborpreis und damit den verbleibenden Eigenanteil.

  • Ich war jahrelang nicht beim Zahnarzt — kann ich jetzt noch sinnvoll mit dem Bonusheft anfangen? Ja. Mit dem ersten Jahresstempel nach einem neuen Vorsorgebesuch beginnt ein frischer Aufbau. Auch wer erst spät startet, profitiert bei künftigen Zahnersatzbehandlungen von der Bonusstaffel — der Aufbau lohnt sich unabhängig vom Alter.

Bonusheft richtig führen: Was beim Zahnarzt eingetragen werden muss

Bonusheft richtig führen: Was beim Zahnarzt eingetragen werden muss

Ein Bonusheft nutzt nur, wenn es korrekt und ohne Unterbrechung gepflegt wird. Die Regeln sind klar, aber konsequent: Pro Kalenderjahr ist genau eine Zahnarztvorsorgeuntersuchung erforderlich. Nicht mehr Termine pro Jahr erhöhen den Bonus — ausschlaggebend ist ausschließlich, ob im jeweiligen Kalenderjahr überhaupt ein Stempel vorhanden ist. Die Eintragung muss von einer Zahnarztpraxis erfolgen, die für die GKV zugelassen ist.

Gerade im vierten Quartal sollte der Abgleich zur Routine gehören. Wer bis Oktober noch keinen Vorsorge-Stempel für das laufende Jahr hat, sollte jetzt handeln — ein vergessener Dezember-Termin kann jahrelang aufgebauten Bonus kosten.

Jahresstempel: Was gilt als lückenlose Vorsorge?

Als lückenlose Vorsorge gilt eine nachgewiesene Zahnarztvorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr — also im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Ein einziger Besuch pro Jahr genügt; die GKV schreibt keine Mindestanzahl von Terminen vor. Den Stempel vergibt eine GKV-zugelassene Zahnarztpraxis.

Prophylaktische Behandlungen wie professionelle Zahnreinigung oder Fluoridierung zählen nicht automatisch als Vorsorgeuntersuchung im Sinne des Bonushefts — entscheidend ist die zahnärztliche Kontrolluntersuchung (Befundaufnahme). Die Praxis trägt den Stempel ein, sobald diese Untersuchung stattgefunden hat.

Bonusheft bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre

Kinder ab 6 Jahren können in das IP-Programm (Individualprophylaxe) aufgenommen werden und erhalten Einträge ins Bonusheft. Bis zum 18. Lebensjahr sieht die GKV mindestens zwei IP-Untersuchungen pro Jahr vor, die vollständig übernommen werden (meindentist.de). Im Rahmen dieser Untersuchungen werden Karies-Risiko, Mundpflege und Zahnstellung kontrolliert; Versiegelungen der Kauflächen können ebenfalls als IP-Leistung eingetragen werden.

Eltern, die das Bonusheft ihres Kindes konsequent führen lassen, schaffen damit eine günstige Ausgangslage für spätere Zahnersatzversorgungen. Wer ab dem sechsten Lebensjahr lückenlos dabei ist, erreicht die erste Bonusstufe von 70 % bereits mit 11 Jahren — und hat die maximale Stufe von 75 % theoretisch mit 16 Jahren. Ab dem 18. Lebensjahr endet das IP-Programm; es gilt dann die reguläre jährliche Vorsorge mit einem Stempel pro Kalenderjahr.

Was ist der Heil- und Kostenplan (HKP)?

Der HKP ist ein verbindliches Formular, das der Zahnarzt für jede geplante Zahnersatzversorgung erstellt. Er enthält den zahnärztlichen Befund, den vorgeschlagenen Behandlungsplan inklusive der Regelversorgung, eine detaillierte Kostenschätzung sowie den voraussichtlichen GKV-Festzuschuss. Die Krankenkasse prüft den HKP; erst nach Genehmigung kann die Behandlung starten — und nur auf Basis eines genehmigten HKP erstattet die Kasse ihren Anteil. Den HKP können Versicherte direkt bei Top Teeth hochladen; auf dieser Grundlage wird berechnet, wie hoch der Eigenanteil mit dem jeweiligen Bonusstatus mit unseren Laboroptionen ausfällt und wie hoch die mögliche Ersparnis ist.

Digitales Bonusheft via ePA: Stand 2026

[DE] Seit 2022 können Bonusheft-Einträge digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Einzelne Kassen — darunter die Techniker Krankenkasse mit ihrer Plattform TK-Safe — ermöglichen dies bereits aktiv (TK).

Stand 2026 ist die Verbreitung des digitalen Bonushefts gestiegen, aber noch nicht flächendeckend bei allen gesetzlichen Kassen umgesetzt. Bis Ende 2026 wird der Anteil digital geführter Bonusheft-Einträge weiter steigen, da Kassen ihre ePA-Infrastruktur kontinuierlich ausbauen. Für Versicherte, die häufig die Praxis wechseln oder mehrere Jahrzehnte Einträge zusammenführen müssen, bietet die digitale Lösung erhebliche Vorteile gegenüber dem papierbasierten Heft. Bis zur vollständigen digitalen Abdeckung empfiehlt es sich, das physische Bonusheft parallel zu führen — es bleibt in jedem Fall ein gültiges Nachweismittel.

Gilt der Festzuschuss auch bei Zahnersatz auf Implantaten?

Der GKV-Festzuschuss gilt für die festsitzende Regelversorgung je nach Befund — nicht für das Implantat selbst. Das Implantat (Titanschraube, chirurgischer Eingriff) ist kein Bestandteil der GKV-Regelversorgung und wird von der Kasse grundsätzlich nicht bezuschusst. Der festsitzende Aufbau auf dem Implantat — etwa eine Krone auf einem Implantat — kann hingegen bezuschusst werden, sofern der Befund die Voraussetzungen erfüllt. Der erhöhte Festzuschuss aus dem Bonusheft wirkt dann auf diesen Aufbau.

Eigenanteil weiter senken: Laborwahl nach dem Festzuschuss

Eigenanteil weiter senken: Laborwahl nach dem Festzuschuss

Der GKV-Festzuschuss — auch mit dem maximalen Bonus von 75 % — deckt nur die Regelversorgungskosten und damit nie den vollen tatsächlichen Behandlungspreis ab. Was nach dem Festzuschuss bleibt, ist der Eigenanteil. Dieser Betrag ist unvermeidbar — aber er ist beeinflussbar. Der entscheidende Hebel ist die Wahl des Labors, aus dem der Zahnersatz stammt. Top Teeth vermittelt Ihnen günstigen Zahnersatz aus dem Ausland, ohne auf Qualität zu verzichten. So erhalten Sie eine hochwertige ästhetische Versorgung ohne zu tief in die Tasche greifen zu müssen.

Garantie und deutsche Standards: Was Top Teeth bietet

Top Teeth ist eine Plattform für Zahnersatz — keine Zahnarztpraxis. Die Behandlung selbst erfolgt durch Zahnärzte in Ihrer Nähe. Top Teeth koordiniert die Laborauswahl und stellt sicher, dass alle vermittelten Labore — ob in Spanien, Litauen oder China — nach deutschen Standards arbeiten: Materialien, Verarbeitungsqualität und Kontrollen entsprechen denselben Anforderungen.

Auf festsitzenden Zahnersatz aus dem China-Labor gewährt Top Teeth 4 Jahre Garantie. Auf festsitzenden Zahnersatz aus unseren Europa-Laboren gilt eine Garantie von 2 Jahren.

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Häufig gestellte Fragen zum Bonusheft

Was ist das Bonusheft beim Zahnarzt?

Das Bonusheft ist ein offizielles Nachweisheft der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem regelmäßige Zahnarztvorsorgeuntersuchungen dokumentiert werden. Es wurde 1989 durch das Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt und gibt GKV-Versicherten Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss bei Zahnersatz: 70 % nach 5 Jahren, 75 % nach 10 Jahren lückenloser Dokumentation (KZBV; meindentist.de).

Wie hoch ist der Festzuschuss mit Bonusheft?

Ohne Bonusheft-Nachweis beträgt der GKV-Festzuschuss 60 % der Regelversorgungskosten. Nach 5 Jahren lückenloser jährlicher Vorsorgedokumentation steigt er auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % (KZBV; AOK; VIACTIV).

Was passiert, wenn ich ein Jahr die Vorsorge versäumt habe?

Eine Lücke unterbricht die Bonuszählung sofort. Der aufgebaute Bonus verfällt vollständig, und die Zählung beginnt neu — beginnend mit dem nächsten Jahresstempel. Eine historische Ausnahme galt einmalig für das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie; seit 2021 gilt wieder das reguläre Vorgehen ohne Ausnahmen (meindentist.de). Das Bonusheft neu aufzubauen lohnt sich dennoch: Nach 5 Jahren gelten wieder 70 % Festzuschuss.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren gegangen ist?

Die behandelnde Zahnarztpraxis kann Vorsorgestempel in vielen Fällen anhand ihrer eigenen Unterlagen nachträglich bestätigen. Alle alten Bonushefte sollten aufbewahrt werden, da nur ihre Kombination ältere und neuere Einträge gemeinsam als lückenloser Nachweis zählt (zahnersatzsparen.de). Beim Kassenwechsel empfiehlt sich frühzeitige Klärung, wie alte Einträge anerkannt werden.

Kann ich das Bonusheft digital führen?

Seit 2022 können Bonusheft-Einträge digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Einzelne Kassen wie die Techniker Krankenkasse bieten eigene digitale Plattformen an (z. B. TK-Safe). Ob die eigene Kasse diese Option unterstützt, sollte direkt dort erfragt werden; das physische Bonusheft bleibt parallel gültig (TK).

Gilt das Bonusheft auch für Zahnersatz auf Implantaten?

Der GKV-Festzuschuss gilt für die festsitzende Regelversorgung je nach Befund — nicht für das Implantat selbst. Bei Zahnersatz auf Implantaten kann der erhöhte Festzuschuss auf den festsitzenden Aufbau (z. B. Krone auf Implantat) angerechnet werden; die genaue Regelung hängt vom HKP und der Befundklasse ab. Der erhöhte Festzuschuss aus dem Bonusheft gilt auch, wenn der Zahnersatz über Top Teeth aus einem China-Labor bezogen wird — sofern der HKP bei der GKV eingereicht und genehmigt wurde. Für Details zur Implantat-Kostenübernahme gibt es bei Top Teeth einen separaten Artikel.

Wer hat Anspruch auf ein Bonusheft?

Alle GKV-Mitglieder ab 12 Jahren haben gesetzlichen Anspruch auf ein Bonusheft (ERGO). Kinder ab 6 Jahren können bereits im Rahmen des IP-Programms (Individualprophylaxe) eingetragen werden; bis zum 18. Lebensjahr sind mindestens zwei IP-Untersuchungen pro Jahr vorgesehen, die von der GKV übernommen werden (meindentist.de).

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bonusheft für zahnarzt

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